Rückstellproben – Tiefkühlschränke
Nach DIN 10526 „Lebensmittelhygiene – Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung“ vom Oktober 2010 sieht der Gesetzgeber für den Betreiber von Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie eine gesetzliche Rückstellprobenverpflichtung vor.
Rückstellproben-Tiefkühlschrank GS 2250BT
600x620x1450mm, -18°C/-26°C, 230 Volt, 140 Watt
Kältemittel R 600a (Isobutan)/3, stille Kühlung
Rückstellproben - Tiefkühlschränke
Ab einer Herstellungsmenge von 30 Portionen einer Speise sind Rückstellproben zu erstellen, die nach HACCP mindestens 96 Stunden zu lagern sind. Dabei ist sicherzustellen, dass ihr Herstellungsdatum nachvollziehbar und der Weg der Speisen dokumentiert ist. Unter die Kategorie der Lebensmittel, für die Rückstellproben zu erstellen sind, fallen alle nicht erhitzten Lebensmittel, die unter Verwendung von Hühnereiern oder deren Bestandteile hergestellt wurden. Für alle anderen Lebensmitteln sind Proben nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert.